1. Allgemeines
1.1. Die Traunsee Touristik GmbH Nfg. & CO KG (in der Folge „Anbieter“) bietet Leistungen im Onlineshop ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Onlineshop“ (in der Folge: AGB-Onlineshop) an. Zum Einkauf im Onlineshop sind nur Personen ab dem 16. Lebensjahr berechtigt.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
2.1. Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2. Sofern nichts anderes vereinbart, ist für den Erwerb der jeweiligen Waren und Dienstleistungen das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Onlineshop angeführte Entgelt zu entrichten.
2.3. Die Bestellung und der Vertragsabschluss erfolgt in folgenden Schritten:
Auswahl der gewünschten Ware bzw. Dienstleistung bzw. Tickets;
Eingabe der Pflichtfelder als Anmeldedaten für die Registrierung im Onlineshop; nach erstmaliger Registrierung ist nur mehr eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Kennwort erforderlich;
Wahl der Bezahlung sowie gegebenenfalls Versandart;
Prüfung der Angaben im Warenkorb und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten;
Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“;
Mit dem Absenden der Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB-Onlineshop – sowie bei der Bestellung von Tickets für den Zugang/die Nutzung von Seilbahn-, Lift-, Pisten- bzw. sonstigen Anlagen die AGB-Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anlagenbetreiber, ab Nutzung/Zutritt zu den Seilbahn-, Lift-, und Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen in der jeweils bei Nutzung/Zutritt gültigen Fassung - als für das Rechtsverhältnis allein maßgeblich;
Der Bestellvorgang kann ab Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden.
Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (durch Versendung einer „Bestellbestätigung“).
Die Annahmeerklärung bzw. Bestellbestätigung werden zusätzlich zur Versendung an den Kunden auch beim Anbieter gespeichert.
2.4. Bei einem Ausfall der Netzwerkverbindung gelten ausschließlich die durch den Anbieter erfassten Daten.
2.5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen allfälligen Vorverkaufsbonus, wenn die online-Bestellung aus welchen Gründen auch immer nicht innerhalb des Vorverkauf-Zeitrahmens möglich sein sollte.
2.6. Alle gelieferten Waren bzw. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
2.7. Der Anbieter bedient sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der elektronischen Buchung direkt oder indirekt verschiedener Partner. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieser Unternehmen kommen, für deren Inhalt das jeweilige Unternehmen selbst verantwortlich ist.
3. Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Tickets
3.1. Mit dem Kauf von Tickets über den Onlineshop werden Zugangs- bzw. Nutzungsberechtigungen zu Seilbahn-, bzw. Lift-, bzw. Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen, zu spezifizierten Terminen, erworben. Diese Tickets können auf sogenannten „KeyCards“, als QR-Code, oder auch auf sonstigen Datenträgern ausgegeben werden.
3.2. Die elektronische Annahmeerklärung (Bestellbestätigung) des Anbieters dient als einziger zulässiger Nachweis des ordnungsgemäß getätigten Erwerbs des Tickets und ist daher vom Kunden bei Zugang bzw. Nutzung der Seilbahn-, bzw. Lift-, bzw. Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen, mitzuführen und im Falle von Reklamationen zusammen mit dem Ticket vorzuweisen.
3.3. Soweit der Erwerb von Tickets zu ermäßigten Tarifen im Onlineshop vorgesehen ist, ist dies ausschließlich gegen Übermittlung bzw. Hochladens eines entsprechenden Nachweises (zB. gültiger Lichtbildausweis) möglich. Saisontickets sind nur bei Übermittlung bzw. Hochladens eines aktuellen Fotos bestellbar.
3.4. Bei Bestellung einer neuen KeyCard gilt eine Depotgebühr von € 2,00, und wird bei Bestellung gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Bei Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen KeyCard wird die Depotgebühr an den dafür ausgezeichneten Stellen rückerstattet. Der postalische Lieferzeitraum (ca. 3-5 Werktage im Inland, ca. 8-15 Werktage im Ausland) ist vom Kunden zu berücksichtigen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Lieferungen oder nicht rechtzeitig eingetroffene KeyCards.
Verfügt der Kunde bereits über eine KeyCard kann das Ticket auf diese aufgeladen werden. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer allein verantwortlich. Eine fehlerhaftere Eingabe kann die Funktionsfähigkeit der KeyCard beeinträchtigen und erfolgt auf Risiko des Kunden. Bei Aufladung einer vorhandenen KeyCard kann die gebuchte Leistung frühestens 30 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung in Anspruch genommen werden.
3.5. Soweit ein Ticket zum Zugang bzw. zur Nutzung von Seilbahn-, Lift-, Pistenanlagen sowie sonstigen Anlagen bzw, zur Inanspruchnahme von Leistungen mehrerer verschiedener Unternehmen berechtigt, gilt Folgendes:
Die Unternehmen betreiben ihre Seilbahn-,/Lift-,/Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen jeweils eigenverantwortlich. Zur Erbringung bzw. Zurverfügungstellung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher immer nur jenes Unternehmen auf Grundlage und nach Maßgabe der jeweiligen Geschäftsbedingungen verpflichtet, in dessen Gebiet bzw. auf dessen Anlage sich ein Unfall ereignet hat.
4. Information zum Rücktritts-/Widerrufsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG und Rückvergütung
4.1. Entfall des Rücktrittsrechtes gemäß § 18 FAGG
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
5. Vertragliche Stornomöglichkeit
5.1. Der Anbieter räumt ein freiwilliges Stornorecht unter folgenden Bedingungen ein:
bis spätestens 09.00 Uhr am ersten Gültigkeitstag des Tickets (gilt bei Tages- wie auch Mehrtagestickets)
im Zeitfenster von einer Stunde nach der Ticketbuchung
Das Stornorecht gilt ausschließlich für Tickets, die noch nicht genutzt wurden.
Das Stornorecht gilt nicht für Tickets, die als „nicht stornierbar“ ausgewiesen sind. Als nicht stornierbar können rabattierte Angebote des Anbieters eingestellt werden. Dies wird bei der Ticketauswahl in Wort und Symbol dem Nutzer kommuniziert.
Das Stornorecht gilt bei der Buchungsoption “Pick-up-Voucher“ nur bis zur Einlösung des Vouchers.
In diesen Fällen kann der Kunde die Rückgabe des Tickets eigenständig über sein Webshop-Konto – Menü „MEINE BESTELLUNGEN“ – vornehmen. Mit der Stornierung ist das Ticket sofort ungültig, weiters erhält der Kunde den Ticketwert als Guthaben in sein Webshop-Konto gebucht.
5.2. Eine Ablöse des Guthabens ist nur im Wege des vom Kunden verwendeten Zahlungsmittels möglich (zB. Kreditkarte). In diesem Fall fallen Bearbeitungsgebühren durch unsere Dienstleister in der Höhe von maximal € 25,00 an.
6. Vertragssprache / Rechtswahl / Gerichtsstand
6.1. Vertragssprache ist Deutsch.
6.2. Es gilt österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts). Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
6.3. Für Verbraucher im Sinne des KSchG die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen inländischen Gerichtsstände. Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland oder ist er nicht im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des jeweiligen Seilbahn-, Lift-, Pisten-, bzw. sonstigen Anlagenbetreibers insoweit, als dadurch keine zwingenden internationalen Bestimmungen eingeschränkt werden. Ansonsten gilt als sachlich zuständiger Gerichtsstand gegenüber Unternehmern der Sitz des jeweiligen Seilbahn-, Lift-, Pisten-, bzw. sonstigen Anlagenbetreibers.
Traunsee Touristik GmbH Nfg. & CO KG
Toscanapark 6
4810 Gmunden
Tel. +43 50 140
E-Mail: info@bbds.at
Stand: April 2024